Leistungsumfang – Miete
- Sämtliche Tätigkeiten, die zu den üblichen Aufgaben einer Hausverwaltung gehören, insbesondere umfassende Betreuung des Objektes, Betreibung und Verbuchung der Mieten, Feststellung und Einleitung erforderlicher Mängelbeseitigung und deren Überwachung, Einstellung und Überwachung des Hausmeisters und der für Wartung, Instandhaltung und Sauerhaltung des Objektes zuständigen oder im Bedarfsfall eingesetzten Fremdfirmen.
- Abschluss und Kündigung von Miet-, Pacht-, Versicherungs- und sonstigen Dienstleistungsverträgen, die die Wartung und Instandhaltung der Gebäude bezwecken.
- Die Vergabe der notwendigen Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, die Abnahme der ausgeführten Arbeiten sowie die Prüfung der Rechnungen und Begleichung der Rechnungen unter Berücksichtigung eventueller Skonti oder Preisnachlässe.
- Erstellung der Mietenbuchhaltung. Das Anlegen und die laufende Führung ordnungsgemäßer Hausabrechnungen und die Sammlung der Einnahmen- und Ausgabennachweise und Belege. Die Buchhaltung hat insbesondere sicherzustellen:
- zeitnahe Überwachung der Mieteingänge
- Mahnwesen
- transparente monatliche Abrechnung
- Erstellung der Jahresabrechnungen sowie Heiz- und Betriebskostenabrechnungen
- Die Durchführung von außergerichtlichen und gerichtlichen Schritten zur Wahrung der Rechte aus Miet- und Pachtverträgen, erforderlichenfalls durch Beauftragung eines Rechtsanwalts. Vor der Einlassung auf gerichtliche Auseinandersetzungen und vor der Erhebung von Klagen wird die Zustimmung des Eigentümers eingeholt. Dessen Entscheidung ist abzuwarten, es sei denn, es ist Gefahr im Verzug.
- Feststellung, Berechnung und Durchsetzung gesetzlich zulässiger Mieterhöhungen und der umlagefähigen Nebenkosten sowie Eingabe der entsprechenden Zahlen.
- Abschluss der Mietverträge bei Neuvermietung und Betreuung der Mieter einschließlich der Bearbeitung von Mieterreklamationen. Allerdings übernehmen wir keine Marklertätigkeit.
Leistungsumfang Wohnungseigentümer – WEG
- Sämtliche Tätigkeiten, die zu den Aufgaben eines ordentlichen WEG – Verwalters gehören, insbesondere umfassende Betreuung des Objektes, Beitreibung und Verbuchung der Wohngelder, Feststellung und Einleitung erforderlicher Mängelbeseitigung und deren Überwachung, Einstellung und Überwachung des Hausmeisters und der für Wartung, Instandhaltung und Sauberhaltung des Objektes ständigen oder im Bedarfsfall eingesetzten Fremdfirmen.
- Die ordnungsgemäße Durchführung von bis zu zwei Eigentümerversammlungen im Jahr.
- Abschluss und Kündigung von Miet-, Pacht-, Versicherungs- und sonstigen Dienstleistungs-verträgen, die die Wartung und Instandhaltung der Gebäude bezwecken
- In Übereinstimmung bzw. nach Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft den Abschluss von Versicherungsverträgen in ausreichender Höhe gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturmschäden sowie einer Hauseigentümerhaftpflichtversicherung und die fristgemäße Zahlung der Versicherungsprämien. Ferner die Vertretung des Eigentümers gegenüber den Versicherungs-gesellschaften zur Wahrung der Rechte des Auftraggebers bei Schadenfällen und Schadenfestsetzungen.
- Die Vergabe der notwendigen Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, die Abnahme der ausgeführten Arbeiten sowie die Prüfung der Rechnungen und Begleichung der Rechnungen unter Berücksichtigung eventueller Skonti oder Preisnachlässe.
- Verwaltung des WEG-Bankkontos, auf dem die Ein- und Ausgaben getätigt werden, sowie die Verwaltung des Instandhaltungsrücklagekontos.